Die Koalition rudert zurück, allerdings nur zum Teil. Mit neuen Klarstellungsanträgen soll die umstrittene Pflicht, Patienten zuerst sechs Monate lang mit einem zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimittel zu behandeln, nur noch dann gelten, wenn deren Erkrankung tatsächlich zu den zugelassenen Anwendungsgebieten gehört. Die Streichung der Cannabisblüten aus der Kassenerstattung bleibt dagegen bestehen. Brisant ist der Zeitpunkt: Recherchen des Spiegel werfen die Frage auf, wie ausgerechnet das Präparat Exilby des Münchner Herstellers Vertanical zu seiner Sonderstellung kam. Wir haben die Fakten sortiert.
Was die Reform im Juli 2026 verändert hat
Die Neuregelung steckte in einem breiten Sparpaket für die Krankenkassen, dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Das Gesetz soll die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das öffentlich-rechtliche Kassensystem, über das der Großteil der Menschen in Deutschland versichert ist. Der Bundestag verabschiedete das BStabG am 10. Juli 2026, in Kraft trat es am 29. Juli 2026.
Spät im parlamentarischen Verfahren landete darin ein Änderungsantrag mit weitreichenden Folgen für die Cannabistherapie:
- Blüten raus: Getrocknete Cannabisblüten wurden vollständig aus der GKV-Erstattung gestrichen. Rund 65.000 Patienten, die bereits damit behandelt wurden, verloren ihre Kostenübernahme.
- Sechs-Monats-Pflicht: Ärzte müssen Patienten zunächst sechs Monate lang auf ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel setzen, bevor sie einen erstattungsfähigen Extrakt verordnen dürfen.
Ein Fertigarzneimittel ist ein industriell hergestelltes, behördlich zugelassenes Medikament mit festgelegtem Anwendungsgebiet. Ein Cannabisextrakt ist dagegen ein standardisierter Auszug aus der Pflanze, der in der Apotheke abgegeben wird. Für Patienten ist dieser Unterschied alles andere als akademisch. Er entscheidet darüber, welche Therapie die Kasse bezahlt und ab wann.
Warum Exilby zum Pflichtweg für Schmerzpatienten wurde
Am 30. Mai 2026 erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die zuständige Zulassungsbehörde des Bundes, die Zulassung für Exilby. Das Präparat von Vertanical ist ein pflanzlicher Cannabisextrakt. Zugelassen ist es für chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente, also für Schmerzen, die zumindest teilweise von geschädigten oder fehlgesteuerten Nerven ausgehen.
Warum das so schwer wiegt, zeigen die Zahlen. Nach der bundesweiten BfArM-Erhebung zu Cannabisverordnungen in der GKV nannten 76,4 % der Patienten chronische Schmerzen als Hauptgrund ihrer Behandlung. In Deutschland sind lediglich vier cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen, und Exilby ist das einzige davon mit einer Zulassung gegen Schmerzen.
Die Konsequenz ergibt sich fast von selbst. Neue Schmerzpatienten mussten Exilby sechs Monate lang einnehmen, bevor eine andere erstattungsfähige Cannabistherapie infrage kam. Im September 2026 startete Exilby kommerziell und war damit als erste erstattungsfähige Option in der Schmerztherapie gesetzt.
Dabei steht das Präparat wissenschaftlich keineswegs unumstritten da. Laut einer schriftlichen Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen, veröffentlicht als Bundestagsdrucksache am 23. September, ist Exilby nur bedingt zugelassen. Eine bedingte Zulassung ist eine Genehmigung unter Auflagen, bei der weitere Daten nachgereicht werden müssen. Wegen „verbleibender Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit“ ist eine zusätzliche Wirksamkeitsstudie vorgeschrieben.
Die Chronologie: Vom Ministeriumstermin zum Marktstart
Die zentrale Frage lautet, wie der Staat innerhalb von rund zwölf Monaten eine derart ungewöhnliche Marktverschiebung herbeiführen konnte. Die Abfolge der Ereignisse, wie sie aus öffentlichen Dokumenten und den Recherchen des Spiegel hervorgeht, sieht so aus:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 21. Juni 2024 | Treffen von Vertanical-Vertretern mit dem Bundesgesundheitsministerium, organisiert von einer Lobbyagentur (laut Spiegel) |
| 15. Juli 2024 | Einreichung des Zulassungsantrags für Exilby |
| Dezember 2025 | Besuch von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei Vertanical |
| März 2026 | Besuch der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Gräfelfing |
| 30. Mai 2026 | BfArM erteilt die bedingte Zulassung für Exilby |
| 22. Juni 2026 | G-BA-Vorsitzender Josef Hecken empfiehlt im Gesundheitsausschuss die Sechs-Monats-Regel und nennt Exilby |
| 10. Juli 2026 | Bundestag verabschiedet das BStabG |
| 29. Juli 2026 | Inkrafttreten: Blüten raus aus der GKV, Sechs-Monats-Pflicht gilt |
| September 2026 | Kommerzieller Marktstart von Exilby |
| 7. Oktober 2026 | Gesundheitsausschuss berät die Klarstellungsanträge |
Ein Tempo, das bemerkenswert ist. Zwischen Zulassung und Gesetzesbeschluss lagen nicht einmal sechs Wochen.
Spiegel-Recherche: Spenden, Besuche und interne Zweifel
Der Spiegel hat im August eine erste Recherche veröffentlicht und vergangene Woche nachgelegt. Demnach traf sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 21. Juni 2024 mit Vertanical-Vertretern. Organisiert wurde der Termin von einer Lobbyagentur. Einer dem Magazin vorliegenden E-Mail zufolge ging es dabei ausdrücklich um den Zulassungsantrag für Exilby, der am 15. Juli 2024 eingereicht wurde.
Frühere Berichte hatten bereits Großspenden von Vertanical-Gründer Clemens Fischer offengelegt. Vor der letzten Bundestagswahl spendete er insgesamt 560.000 Euro an die vier großen Parteien der Mitte: je 200.000 Euro an CSU und FDP, 100.000 Euro an die SPD und 60.000 Euro an die CDU. Die Spenden waren legal und öffentlich ausgewiesen. Fischer erklärte, er wolle „die politische Mitte stärken“.
Im Dezember 2025 besuchte Markus Söder das Unternehmen. Laut Spiegel sagte BfArM-Präsident Karl Broich damals intern, er müsse vorab Fragen zum Stand der Zulassung beantworten, und auch das Ministerium wolle informiert werden. Im März 2026 folgte Ministerin Warken, Vertanical selbst veröffentlichte ein gemeinsames Foto. In beiden Fällen sollen Ministeriumsbeamte das BfArM vorab um einen Sachstand gebeten haben.
Interne BfArM-Vermerke halten zudem fest, die Exilby-Entscheidung beruhe auf „der (mündlichen) Weisung der Leitung“. Während des Verfahrens habe es „erhebliche Zweifel am Nutzen“ gegeben. Vertanical verwies im August auf zwei Studien mit „signifikanter Schmerzreduktion“. Eine Nachfrage zu den Lobbykontakten blieb unbeantwortet.
Das Nein des Ministeriums und die offenen Fragen
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Dr. Paula Piechotta wollte wissen, ob es während des Zulassungsverfahrens „Gespräche oder sonstige Kontakte“ mit Vertretern der Vertanical GmbH oder der Muttergesellschaft FUTRUE GmbH gegeben habe. Die Antwort des BMG bestand aus einem einzigen Wort: „Nein“.
Dieses Dementi erfasst allerdings weder das dokumentierte Treffen vom 21. Juni 2024 noch Warkens Besuch im März 2026. Gegenüber dem Spiegel argumentierte das Ministerium, solche Austausche seien „nicht ungewöhnlich, gerade bei Unternehmen ohne Zulassungserfahrung“. Da der formale Antrag im Juni 2024 noch nicht eingereicht war, falle das Treffen nicht in das „Zulassungsverfahren“, nach dem gefragt worden sei. Formal mag das stimmen. Für Vertrauen sorgt es nicht.
Ein weiteres Detail gehört zum Gesamtbild. Am 22. Juni 2026 empfahl Professor Josef Hecken, damals unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses genau jene Sechs-Monats-Regel, die kurz darauf Gesetz wurde. Der G-BA ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung und legt fest, welche Leistungen die Kassen erstatten. Hecken nannte Exilby dabei ausdrücklich als mögliche Alternative. Acht Tage später trat er zurück, am 1. Juli übernahm Sonja Optendrenk den Vorsitz.
Ungeklärt bleibt außerdem, wer den wenige Tage vor der Verabschiedung eingefügten Änderungsantrag verfasst hat. Aus Regierungskreisen liegen inzwischen widersprüchliche Darstellungen öffentlich vor.
Was die Klarstellungsanträge konkret ändern würden
Die Koalitionsfraktionen haben eine Reihe von Klarstellungsanträgen eingebracht, die der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch, dem 7. Oktober, berät. Sie zielen vor allem auf die Sechs-Monats-Pflicht. Diese würde künftig nur noch greifen, wenn die Erkrankung des Patienten tatsächlich unter die Zulassung eines der vier cannabishaltigen Fertigarzneimittel fällt.
| Situation | Geltende Regel seit 29. Juli 2026 | Nach den Klarstellungsanträgen |
|---|---|---|
| Neue Patienten mit zugelassener Indikation (z. B. neuropathischer Kreuzschmerz) | Sechs Monate Fertigarzneimittel Pflicht | Sechs Monate Fertigarzneimittel weiterhin Pflicht |
| Neue Patienten außerhalb der zugelassenen Indikationen | Sechs Monate Fertigarzneimittel Pflicht | Extrakt sofort erstattungsfähig verordnbar |
| Patienten, die bereits stabil auf Extrakten eingestellt sind | Unklar bzw. betroffen | Weiterbehandlung möglich |
| Patienten mit Cannabisblüten | Keine GKV-Erstattung | Keine GKV-Erstattung, keine Änderung |
Für den Großteil der deutschen Cannabispatienten wäre das eine spürbare Entlastung, denn ihre Diagnosen liegen außerhalb der wenigen zugelassenen Anwendungsgebiete. Gleichzeitig bleibt der Kern der Exilby-Konstellation unangetastet. Bei Schmerzen mit neuropathischer Komponente führt der Weg weiterhin zuerst über das einzige dafür zugelassene Präparat.
Blütenpatienten: Der Notfallweg ist faktisch verschlossen
Für die rund 65.000 Menschen, die am 29. Juli 2026 ihre Kassenerstattung für Cannabisblüten verloren haben, ändert der Rückzieher der Koalition wenig. Die Klarstellungsanträge betreffen die Sechs-Monats-Regel und die Extrakte. Die Blüten bleiben aus der GKV ausgeschlossen.
Theoretisch gibt es einen Ausweg. Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung können bei ihrer Krankenkasse beantragen, dass Blüten im Einzelfall als Notfallversorgung übernommen werden. Praktisch ist auch diese Tür zu. Laut einem Bericht von Apotheke Adhoc vom 1. Oktober ist die Preisvereinbarung zwischen Apotheken und Krankenkassen ausgelaufen, die diesen Notfallweg überhaupt erst praktikabel gemacht hatte. Ohne vereinbarten Preis für so verordnete Blüten gibt es in der Praxis keine Erstattung.
Wir sagen es klar: Hier werden Menschen, die oft seit Jahren gut eingestellt sind, aus einer funktionierenden Therapie gedrängt. Und das auf Basis eines Verfahrens, dessen Entstehung bis heute nicht transparent aufgeklärt ist. Gerade wer mit der Pflanze arbeitet, weiß, wie individuell Wirkung, Terpenprofil und Verträglichkeit sein können. Eine Einheitslösung wird dem nicht gerecht.
Unsere Haltung bleibt dieselbe wie im Grow-Raum: Transparenz, Qualität und Ehrlichkeit statt Hinterzimmer. Die Sitzung am 7. Oktober ist ein Anfang. Mehr nicht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Sechs-Monats-Regel für Medizinalcannabis?
Seit dem 29. Juli 2026 müssen Ärzte gesetzlich versicherte Patienten zunächst sechs Monate lang mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel behandeln. Erst danach dürfen sie einen von der Krankenkasse erstatteten Cannabisextrakt verordnen. Die Regel stammt aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und gilt besonders für Schmerzpatienten als umstritten.
Warum steht Exilby im Mittelpunkt der Kritik?
Exilby von Vertanical ist das einzige in Deutschland zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel gegen Schmerzen. Da rund drei Viertel der Kassenpatienten chronische Schmerzen behandeln lassen, wurde es durch die Sechs-Monats-Regel faktisch zur Pflichttherapie. Hinzu kommen Medienberichte über Kontakte zum Gesundheitsministerium und interne Zweifel am Nutzen.
Werden Cannabisblüten wieder von der Krankenkasse bezahlt?
Nein. Die geplanten Klarstellungsanträge der Koalition ändern nichts am Ausschluss getrockneter Cannabisblüten aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 65.000 betroffene Patienten bleiben ohne Erstattung. Der theoretische Notfallweg für lebensbedrohlich Erkrankte funktioniert derzeit praktisch nicht, weil die nötige Preisvereinbarung zwischen Apotheken und Kassen ausgelaufen ist.
Wer profitiert von den geplanten Änderungen?
Profitieren würden vor allem Patienten, deren Erkrankung nicht zu den zugelassenen Anwendungsgebieten der vier Cannabis-Fertigarzneimittel gehört. Sie könnten erstattungsfähige Extrakte sofort erhalten. Auch Patienten, die bereits stabil auf Extrakten eingestellt sind, dürften ihre Behandlung fortsetzen. Für Schmerzpatienten mit passender Diagnose bleibt die Pflicht bestehen.
Was bedeutet die bedingte Zulassung von Exilby?
Eine bedingte Zulassung erlaubt die Vermarktung eines Medikaments unter Auflagen. Bei Exilby muss der Hersteller eine weitere Wirksamkeitsstudie vorlegen, weil laut Bundesgesundheitsministerium Unsicherheiten zur Wirksamkeit bestehen. Fallen die Ergebnisse nicht überzeugend aus, kann die Zulassungsbehörde BfArM die Genehmigung überprüfen und gegebenenfalls einschränken.
Was ist über die Spenden von Clemens Fischer bekannt?
Vertanical-Gründer Clemens Fischer spendete vor der letzten Bundestagswahl insgesamt 560.000 Euro an CSU, FDP, SPD und CDU. Die Zahlungen waren legal und öffentlich ausgewiesen. Fischer begründete sie damit, die politische Mitte stärken zu wollen. Ein direkter Zusammenhang mit der Gesetzgebung ist nicht belegt, wird aber öffentlich diskutiert.
Quellen
- Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Grünen zur Zulassung von Exilby (Bundestagsdrucksache), Deutscher Bundestag, 2026-09-23
- Bericht über das Auslaufen der Preisvereinbarung für Cannabisblüten zwischen Apotheken und Krankenkassen, APOTHEKE ADHOC, 2026-10-01
- Cannabis als Medizin – Informationen und Begleiterhebung zu Cannabis-Verordnungen in der GKV, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2022-07-06
- Website der Institution, die die Erstattungsregeln in der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt, Gemeinsamer Bundesausschuss, 2026-07-01




